Betrifft die Funkamateure in der Heiner- Funkfreunde

Begonnen von Digger, 17:37 am Freitag, den 07. Januar 2022

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Digger

Hallo in die Runde,

für die Funkamateure unter uns sicher interessant:

(Vollständiger verbindlicher Wortlaut im Amtsblatt 24/2021 ab Seite 1646, gibt's kostenfrei unter https://www.bnetza-amtsblatt.de)

1.) Nutzung der Frequenzbereiche 2320 – 2450 MHz und 5650 – 5850 MHz durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse E

Um auch Funkamateuren mit einer Zulassung der Klasse E die Teilnahme an HAMNET und den Zugang zu zwei weiteren Frequenzbereichen zu ermöglichen, wird, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) die Nutzung der Frequenzbereiche 2320 – 2450 MHz und 5650 – 5850 MHz durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse E unter den folgenden Nutzungsbestimmungen bis zum 31. Dezember 2022 gestattet.

Nutzungsbestimmungen

Die maximal zulässige Sendeleistung bei der Nutzung der Frequenzbereiche 2320 – 2450 MHz und 5650 – 5850 MHz durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse E beträgt 5 Watt PEP.

Dabei sind die Nutzungsbestimmungen 9 und 13 gemäß Buchstabe B der Anlage 1 der Amateurfunkverordnung (AFuV) und alle sonstigen Bestimmungen des Amateurfunkgesetzes (AFuG) und der Amateurfunkverordnung (AFuV) einzuhalten.

2.) Nutzung des Frequenzbereichs 50–52 MHz

Die Weltfunkkonferenz 2019 der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) hat für den Amateurfunkdienst in Region 1 eine sekundäre Zuweisung im Frequenzbereich 50–52 MHz beschlossen. Im Hinblick auf die dazu noch erforderlichen Anpassungen der Frequenzverordnung, des Frequenzplans und der Anlage 1 der Amateurfunkverordnung (AFuV), mit denen die Nutzung des Frequenzbereichs 50–52 MHz im Sinne des § 5 Abs. 3 des Amateurfunkgesetzes (AFuG) und des § 9 Abs. 2 der AFuV mittelfristig gestattet werden soll, wird in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) die vorläufige Nutzung des Frequenzbereichs 50–52 MHz im Amateurfunk bis zum 31. Dezember 2022 im Rahmen der nachfolgenden Nutzungsbestimmungen gestattet.

Nutzungsbestimmungen

Frequenzbereich: 50,000 MHz - 52,000 MHz
Maximal zulässige Sendeleistung im Frequenzteilbereich 50,000 - 50,400 MHz:

750 W PEP für Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse A
100 W PEP für Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse E

Maximal zulässige Sendeleistung im Frequenzteilbereich 50,400 - 52,000 MHz: 25 W PEP für Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klassen A oder E
Zugelassene Sendearten: Alle Sendearten

Maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung: 12 kHz
Antennenpolarisation: horizontal
Kontestbetrieb: zulässig
Die Nutzung ist auf feste Amateurfunkstellen beschränkt.

3.) befristeter Zugang im Frequenzbereich 70,150 – 70,210 MHz

In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) wird im Amateurfunk die vorübergehende Nutzung des Frequenzbereichs 70,150 – 70,210 MHz bis zum 31. Dezember 2022 unter den nachfolgenden Nutzungsbestimmungen gestattet.

Nutzungsbestimmungen

Die Nutzung ist auf ortsfeste Amateurfunkstellen beschränkt und darf nur durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse A erfolgen.
Zugelassene Sendearten: Alle Sendearten
Maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung: 12 kHz
Maximale Strahlungsleistung: 25 Watt ERP
Antennenpolarisation: horizontal

Andere Funkdienste und Telekommunikationsanlagen dürfen nicht gestört werden. Im Störungsfall ist die störende Aussendung durch den Funkamateur sofort einzustellen. Störungen durch andere Funkdienste und Telekommunikationsanlagen sind hinzunehmen. Fernbedient erzeugte Aussendungen sind nicht gestattet. Rufzeichenzuteilungen nach § 13 AFuV sind im Rahmen dieser Regelung nicht möglich. Einer zeitgleichen Mehrfachnutzung eines Rufzeichens gemäß § 11 Abs. 4 AFuV kann nicht zugestimmt werden. Über den Sendebetrieb sind Aufzeichnungen mit folgenden Angaben zu führen: Datum, Uhrzeit, Frequenz, Modulationsart, Leistung, ggf. Antennenrichtung, Rufzeichen der Gegenstation bei Kontakt, Unterschrift des Rufzeicheninhabers. Bei der Nutzung des Frequenzbereichs 70,150 – 70,200 MHz im Rahmen des Amateurfunkdienstes sind alle sonstigen Bestimmungen des Amateurfunkgesetzes (AFuG) und der Amateurfunkverordnung (AFuV) einzuhalten und finden Anwendung. Störungen sind zu vermeiden und die maximale Leistung ist nur dann auszuschöpfen, wenn es für die Aufrechterhaltung einer Funkverbindung oder für experimentelle Zwecke als unbedingt notwendig erachtet wird.

4.) Nutzung der Frequenzbereiche 1850-1890 kHz und 1890-2000 kHz

Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) werden bei der Nutzung der Frequenzbereiche 1850 - 1890 kHz und 1890 - 2000 kHz im Amateurfunk bis zum 31. Dezember 2022 die folgenden Abweichungen von den Nutzungsbestimmungen gestattet, die in Anlage 1 Buchstabe A lfd. Nr. 3, 3a, 4 und 4a der Amateurfunkverordnung (AFuV) enthalten sind:
1. In den Frequenzbereichen 1850 - 1890 kHz und 1890 - 2000 kHz wird die Verwendung einer Sendeleistung von maximal 750 Watt PEP durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse A an Wochenenden gestattet.
2. In den Frequenzbereichen 1850 - 1890 kHz und 1890 - 2000 kHz wird die Verwendung einer Sendeleistung von maximal 100 Watt PEP durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse E an Wochenenden gestattet.
3. In den Frequenzbereichen 1850 - 1890 kHz und 1890 - 2000 kHz wird die Teilnahme an Amateurfunk-Wettbewerben (Kontestbetrieb) an Wochenenden gestattet.
Bei Nutzungen gemäß den Nummern 1, 2 oder 3 dürfen andere Funkdienste und Telekommunikationsanlagen nicht gestört werden. Im Störungsfall ist die störende Aussendung durch den betreffenden Funkamateur sofort einzustellen.
Bei Nutzungen gemäß den Nummern 1, 2 oder 3 sind alle sonstigen Bestimmungen des Amateurfunkgesetzes (AFuG) und der Amateurfunkverordnung (AFuV) einzuhalten und finden Anwendung.

Zuständig Referat 225-9

73 Digger
Tradition bedeutet nicht das Bewahren der Asche, sondern das Weitergeben des Feuers.

Am Mike Hartmut, 13HN958 / 13RF958
Mobil: Albrecht AE 6110 (AE5890EU),DV27T, DV27, DV lang, Eigenbau (J-Pole)
KF: AE 5890EU, Eigenbau (J-Pole)

Yamato / DO1TRS

Interessant, schade nur, dass alles immer befristet ist und jedesmal neu genehmigt werden muss....

Denke, da könnte man auch ordentlich Steuergelder sparen... :D

73, de Torsten
Es sind die Begegnungen mit Menschen, die das Leben lebenswert machen. -Guy de Maupassant

Digger

Was mich viel mehr interessieren würde, können die "normalen" AFu Geräte diese Frequenzbereiche?
Oder muß dafür extra neue Geräte oder Zusatzbaugruppen angeschafft oder gebaut werden?


73 Digger
Tradition bedeutet nicht das Bewahren der Asche, sondern das Weitergeben des Feuers.

Am Mike Hartmut, 13HN958 / 13RF958
Mobil: Albrecht AE 6110 (AE5890EU),DV27T, DV27, DV lang, Eigenbau (J-Pole)
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DocEmmettBrown

Zitat von: Digger am 18:10 am Samstag, den 08. Januar 2022Was mich viel mehr interessieren würde, können die "normalen" AFu Geräte diese Frequenzbereiche?
Oder muß dafür extra neue Geräte oder Zusatzbaugruppen angeschafft oder gebaut werden?
Also das 6 m-Band können sehr viele Amateurfunkgeräte; 4 m wird ohne Transverter nicht gehen, da habe ich keine Hoffnung. Bei den GHz-Bändern genauso.

73 de Daniel

Digger

Das bedeutet, es kostet.

Und der, der sich die Geräte / Komponenten besorgt kann sie evtl. nach Anlauf der Frist entsorgen.
:'(

73 Digger
Tradition bedeutet nicht das Bewahren der Asche, sondern das Weitergeben des Feuers.

Am Mike Hartmut, 13HN958 / 13RF958
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DocEmmettBrown

Zitat von: Digger am 09:11 am Samstag, den 15. Januar 2022Das bedeutet, es kostet.
Also ein Transverter ist jetzt nicht sooo teuer: https://70mhz.de/transverter-extern/
Gäbe es auch etwas günstiger: https://www.ebay.de/sch/transverters-store/m.html

Und wie gesagt: Im GHz-Bereich geht es gar nicht mehr ohne, da gibt es keine TRX mehr von der Stange, die das können. (HAMNET ausgenommen, da werden handelsübliche WLAN-Router z.B. von Ubiquiti oder MikroTik benutzt, aber in den Einstellungen auf einen anderen Frequenzbereich und andere Leistung gestellt. Je nach Parabolspiegel sind da Reichweiten von 40 km und mehr überhaupt kein Problem, offene Sicht natürlich vorausgesetzt.)

73 de Daniel

Digger

Und das alles um nach Ablauf der Frist das ganze in der Bucht oder der Tonne zu versenken.

73 Digger
Tradition bedeutet nicht das Bewahren der Asche, sondern das Weitergeben des Feuers.

Am Mike Hartmut, 13HN958 / 13RF958
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DocEmmettBrown

Zitat von: Digger am 22:06 am Samstag, den 15. Januar 2022Und das alles um nach Ablauf der Frist das ganze in der Bucht oder der Tonne zu versenken.
Deswegen ist mein Interesse in z.B. 4 m recht überschaubar (heißt: "nicht vorhanden"). 6 m ist weltweit tatsächlich ein AFu-Band, da sieht das dann anders aus. Bei HAMNET brauchst Du keine Transverter, da mußt Du einfach die WLAN-Router bzw. -Funkgeräte anders einstellen. Zumindest bei Ubiquiti (Habe ich.) ist das ganz simpel und Du brauchst keine Extrahardware. Bei QO-100 (Es'hail-2) bist Du zwingend auf Transverter angewiesen oder, wenn Du es nur sendeseitig benutzt und über das Internet hörst, halt mindestens einen Konverter.

73 de Daniel