Aus dem Amtsblatt der BNA geht hervor, daß man plant die Zulassung der "Funkbabysitter im 11m Band" zum 31.12.23 auslaufen zu lassen.
Zur Zeit können diese Geräte die "A" Kanäle (3A, 7A, 11A, 15A und 19A) benutzen.
Man geht davon aus, daß es mittlerweile andere Möglichkeiten gibt und deshalb diese Frequenzen nicht mehr als Babysitter benötigt werden.
Hier ein Auszug aus dem Amtsblatt 15/2023 der Bundesnetzagentur:
Mitteilung Nr. 136/2023
Anhörung zur Allgemeinzuteilung von Frequenzen für Babyüberwachungsanlagen
Im Amtsblatt Nr. 5/2013 vom 20.03.2013 hat die Bundesnetzagentur auf Grund des § 55 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) die Verfügung 4/2013 ,,Allgemeinzuteilung von Frequenzen für Babyüberwachungsanlagen" veröffentlicht.
Diese Verfügung enthält Regelungen zur Anwendung des Frequenzbereiches 26,995–27,195 MHz für die Benutzung durch die Allgemeinheit für nichtöffentliche Funkanwendungen zur akustischen Überwachung von Personen (Babyüberwachungsanlagen). Diese Regelungen ermöglichen die Nutzung von Lücken im Frequenzbereich des CB-Funkes, nach ECC/DEC/(11)03 mit maximal 10kHz Bandbreite und 50mW ERP bis zum 31.12.2023.
Die aktuelle Allgemeinzuteilung finden Sie online unter:
www.bnetza.de/allgemeinzuteilungen
73 Digger
Zitat von: Digger am 16:20 am Donnerstag, den 24. August 2023Aus dem Amtsblatt der BNA geht hervor, daß man plant die Zulassung der "Funkbabysitter im 11m Band" zum 31.12.23 auslaufen zu lassen.
Zur Zeit können diese Geräte die "A" Kanäle (3A, 7A, 11A, 15A und 19A) benutzen.
Wobei man die Frage stellen darf, wieviele dieser Geräte überhaupt noch im Einsatz sind. Ich mutmaße mal, daß es diese schon seit
Jahrzehnten nicht mehr im Handel gibt, und bei irgendwelchen Resten in finsteren Kellern zwischen den Kartoffeln und Zwiebeln die Elkos längst vertrocknet sind.
73 de Daniel
Hallo Daniel.
diese Dinger sind nach wie vor in Betrieb.
ich höre hier bei mir zu Hause 2 unterschiedliche mit dem Scanner.
73 Digger