Zitat von Funkamateur
Spanien ersetzt das klassische Warndreieck durch eine seit Jahresbeginn verpflichtende Warnblinkleuchte mit Funkanbindung, wir berichteten. Doch das System hat eine Sicherheitslücke: Es ermöglicht Kriminellen den Zugriff auf Echtzeitdaten zu Pannenstandorten – und macht damit liegengebliebene Autos zur leichten Beute.
Die Masche ist so einfach wie dreist: Sobald ein Fahrzeug eine Panne meldet, erscheint der Standort auf der öffentlichen Karte der spanischen Verkehrsbehörde DGT. Die V16-Leuchte überträgt automatisch die GPS-Koordinaten an das zentrale System. Diese Daten fangen Betrüger ab, fahren zur gemeldeten Stelle und geben sich als Pannenhelfer aus.
Mit täuschend echt wirkenden Fahrzeugen nehmen sie den Wagen ,,zur Reparatur" mit – und verschwinden. Mehrere Fälle auf den Kanaren wurden bereits von der Guardia Civil bestätigt. Die Fahrzeuge tauchten danach nicht wieder auf, teilweise sollen sie zerlegt oder ins Ausland verschifft worden sein.
Die vermeintlichen Helfer treten seriös auf, kassieren teils sogar eine Barzahlung für den angeblichen Abschleppdienst. Die Polizei warnt inzwischen vor dieser neuen Betrugsform und rät dazu, im Zweifel selbst bei der Versicherung oder dem eigenen Pannendienst nachzufragen, wer tatsächlich beauftragt wurde.
Warnung der Guardia Civil
Interne Kreise der Verkehrspolizei bestätigen, dass die DGT-Karte zu viele Informationen über Zeit und Ort einer Panne offenlegt und so potenziell kriminelle Aktivitäten erleichtert.
Die aktuelle V16-Generation steht schon länger wegen technischer Sicherheitslücken in der Kritik. Wie eine Analyse des spanischen IT-Experten Luis Miranda Acebedo zeigt, werden Standortdaten, Gerätekennungen und Netzwerkparameter teils unverschlüsselt übertragen.
Dadurch können Dritte den Funkverkehr abfangen, manipulieren oder eigene Meldungen simulieren. Auch Software-Updates sind laut der Untersuchung unzureichend gesichert: Die Geräte akzeptierten jede beliebige Firmware-Datei, was theoretisch Angriffe über manipulierte Software ermöglicht.
Das gilt für deutsche Autofahrer
Die Pflicht zur Nutzung einer V16-Warnleuchte gilt ausschließlich für in Spanien zugelassene Fahrzeuge, hier drohen Bußgelder bis zu 200 €, wenn die Leuchte fehlt. Wer mit einem deutschen Auto auf der Iberischen Halbinsel unterwegs ist, darf das Gerät zwar freiwillig verwenden, muss es aber nicht mitführen. Für Mietwagen, die in Spanien zugelassen sind, liegt die Verantwortung beim Vermieter.
Wichtig zu wissen: Die Positionsübermittlung funktioniert nur innerhalb Spaniens. Im Ausland bleibt die V16 bislang eine reine Warnleuchte und ersetzt nicht das Warndreieck.
73 und weiterhin gute Fahrt
Digger